Startseite | Impressum

Stromanbieter FAQ

Im Folgenden werden Fragen erläutert, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromanbieters häufig gestellt werden.
Die Frage, die am meisten gestellt wird, ist sicherlich die, wie ein Wechsel des Stromanbieters tatsächlich vollzogen wird.
Sobald der Stromverbraucher einen günstigen neuen Stromanbieter gefunden hat, wird zwischen dem Stromanbieter und dem Stromverbraucher ein Strom-Wechselvertrag geschlossen. Dies kann in den meisten Fällen online erfolgen. Für alle weiteren Schritte, die bei einem Stromwechsel des Stromanbieters erforderlich sind, ist der neue Stromanbieter verantwortlich. Etwa vier Wochen nach Vertragsschluss erhält der Stromverbraucher bereits die Stromrechnung des neuen StromAnbieters und zahlt dessen günstigeren Strompreis.

Eine weitere Frage ist die nach dem Unterschied zwischen dem Stromversorger und dem Netzbetreiber. Bei dem Stromversorger handelt es sich um denjenigen, der die Lieferung des Stroms ausführt. Der Netzbetreiber hingegen ist der Verantwortliche für das gesamte Stromnetz und für dessen reibungslosen Betrieb. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der Netzbetreiber und der Versorger identisch sind. Wenn der Verbraucher zu einem Stromanbieter wechseln möchte, der nicht über ein eigenes Netz verfügt, bringt dies keine Nachteile mit sich. Dies liegt daran, dass der Anbieter dem Betreiber des Stromnetzes ein Entgelt für die Nutzung zahlt.

Viele Verbraucher fürchten, dass der Wechsel des Anbieters einen Umbau erforderlich macht. Dies ist allerdings grundsätzlich nicht der Fall, da keine Arbeiten am Stromzähler notwendig sind. Jedoch muss der Verbraucher gegebenenfalls selbst den Stand der Stromzählers ablesen und ihn an den Betreiber weiterleiten. In einem solchen Fall ist es ratsam, die Information über den Stand des Zählers auch an den neuen Anbieter weiterzuleiten. Diejenigen, die nicht genau wissen, wo sich der Stromzähler befindet, können den Vermieter bzw. die Hausverwaltung um Rat fragen, die es mit Sicherheit wissen. Häufig ist der Zähler in der Wohnung, im Flur oder im Keller.

Auch die Frage nach den Kosten, die ein Wechsel des Stromanbieters mit sich bringt, ist wichtig. Da eine Wechselgebühr unzulässig ist, ist der Wechsel für den Verbraucher vollkommen kostenlos.

Beim Anbieterwechsel sollte in jedem Fall die vertragliche Kündigungsfrist beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Verbraucher, die bereits vorher den Stromanbieter gewechselt haben. Um festzustellen, welche Kündigungsfrist einzuhalten ist, können die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters zu Rate gezogen werden. Unter Umständen kann der Verbraucher sogar von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies gilt besonders dann, wenn der Anbieter die Preise erhöht hat. Die Kündigungsfrist bei den Versorgern beträgt in der Regel einen Monat zum Monatsende.

Eine besonders wichtige Frage, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromanbieters auftaucht, ist die Frage, wie ein günstiger Anbieter gefunden werden kann. Am besten können die Preise der verschiedenen regionalen Anbieter verglichen werden, indem ein Vergleichsrechner hinzugezogen wird. Dieser wird online zur Verfügung gestellt und ermittelt anhand von Angaben zum jährlichen Verbrauch und der Postleitzahl einen geeigneten und vorallem preiswerten Stromanbieter. Bei einem Vergleich der Stromanbieter muss besonders auf die Dauer der Vertragslaufzeit geachtet werden. Zu empfehlen ist, dass diese nicht mehr als 1 Jahr beträgt. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Verbraucher auf Preiserhöhungen spontan reagieren kann und den Anbieter erneut wechseln kann. Daher sind auch verhältnismäßig kurze Kündigungsfristen wichtig.

Um von einem Anbieterwechsel besonders zu profitieren sollten auch Vergünstigungen oder garantierte Preise berücksichtigt werden. Bei einem garantierten Preis sichert sich der Verbraucher für eine gewisse Zeit einen bestimmten Preis pro Kilowattstunde Strom und ist so vor Preiserhöhungen geschützt. Nach Möglichkeit sollten garantierte Preise für ein Jahr festgesetzt werden. Lediglich nach Ablauf der Frist sind Preiserhöhungen durch den Stromanbieter zulässig. Vergünstigungen gelten nicht für eine bestimmte Frist, sondern werden lediglich einmalig gewährt.

Die Angst, nach einem Wechsel des Stromanbieters plötzlich von der Stromversorgung abgeschnitten zu sein, wird häufig geäußert. Dies kann allerdings auf keinen Fall passieren, da der Grundversorger durch gesetzliche Bestimmungen verpflichtet ist, den Verbraucher mit Strom zu versorgen. Dies gilt auch dann, wenn der neu gewählte Stromanbieter aus Gründen der Zahlungsunfähigkeit oder ähnlichem nicht mehr im Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Verbraucher wie gewohnt Strom erhält. Sollte der Strom ausfallen oder eine Störung des Stromzählers auftreten, muss der regionale Betreiber des Netzes verständigt werden. Dieser ist für die Behebung des Schadens verantwortlich und sorgt für eine möglichst schnelle Beseitigung der Störung.

Häufig stellen sich Verbraucher die Frage, ob der Wechsel zu einem Zweittarifzähler möglich ist. Die Antwort hierauf ist leider, dass dies bisher noch nicht möglich ist. Dies liegt daran, dass in den meisten Fällen die Anbieter keine Unterscheidung zwischen Tag- oder Nachtstrom machen. Unabhängig davon, ob der Verbraucher den Strom tagsüber oder nachts nutzt zahlt er stets den gleichen Preis. Besonders für Haushalte, die häufig nachts Strom in Anspruch nehmen, wäre ein Wechsel zu einem Zweittarifzähler wenig lukrativ.

Ist der Wechsel des Stromanbieters erfolgt, erhält der Verbraucher eine Schlussabrechnung von seinem bisherigen Stromanbieter, die Angaben über den Verbrauch und die gezahlten Abschlagsleistungen macht. Für den Fall, dass sich bei der Saldierung dieser beiden Positionen ein positives Guthaben ergibt, wird dies dem Verbraucher erstattet.

Für Mieter, die einen Wechsel des Stromanbieters veranlassen wollen, ist wichtig zu wissen, ob der Vermieter informiert werden muss. Dies ist nicht notwendig, da für den Wechsel keine Genehmigung eingeholt werden muss. Der Mieter ist in seiner Entscheidung, von welchem Anbieter er den Strom beziehen möchte, völlig frei. Anders ist es hingegen wenn der Vermieter dem Mieter die Stromrechnung aushändigt und die Abschlagszahlungen von der Miete vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Vermieter der Vertragspartner des derzeitigen Stromanbieters, so dass dieser über einen Wechsel entscheiden muss.

Im Falle eines Umzugs sollte der Anbieterwechsel deutlich im Voraus geplant werden, so dass bereits 2 Monate vorher der Vertrag geschlossen werden kann. Wird der Abschluss eines Vertrages versäumt, so kommt der Einzug automatisch einem Vertragsabschluss mit dem örtlichen Versorger gleich. Hat sich der Verbraucher bereits vor dem Umzug für einen günstigeren Anbieter entschieden und möchte diesen weiterhin in Anspruch nehmen, so sollte er sich frühzeitig erkundigen, inwieweit dieser für die Stromlieferung zur neuen Anschrift zuständig ist. Beim Verlassen der bisherigen Wohnung müssen ausserdem Kündigungsfristen in Bezug auf den Stromvertrag beachtet werden.

Die Frage, ob der Zähler selbstständig abgelesen werden muss, lässt sich leicht beantworten. Um Gewissheit zu haben sollte der Zählerstand jeweils bei einer Preiserhöhung und am Tag des Wechsels abgelesen werden. Durch die Mitteilung des Zählerstandes an den Anbieter kann eine genaue Abrechnung erstellt werden.

Besonders bei denjenigen, die noch nie einen Wechsel des Stromanbieters veranlasst haben, besteht hoher Informationsbedarf. Die Frage, wer für die Lieferung des Stroms zuständig ist, wird daher häufig gestellt. Dies erfolgt durch den Grundversorger, der für die Belieferung der meisten Haushalte der Region zuständig ist. Bei dem Grundversorger kann es sich beispielsweise um die Stadtwerke handeln. Zum Stromvergleich